AGB´s
1.) Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und Jens-Uwe Gimbatschki, nachfolgend Mobildiskothek Musik-Express Beelitz genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es werden schriftlich davon abweichende Bedingungen anerkannt.
2.) Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung. Der Sitz des Amtsgerichts ist Potsdam.
3.) Vertrag, Angebot
Verträge zwischen der Mobildiskothek Musik-Express Beelitz und seinen Kunden entstehen durch:
– schriftliche Form
– Annahme eines schriftlichen Angebotes
– das gesprochene Wort
Alle von der Mobildiskothek Musik-Express Beelitz erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
4.) Sicherheit
Der Auftraggeber sorgt in beiderseitigem Interesse für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Er hat gegebenenfalls für Ordnungskräfte zu sorgen. Für den Zeitraum zwischen An- und Abreise des DJs haftet der Veranstalter für die gesamte beigebrachte Ausstattung der Discothek. Schäden durch höhere Gewalt (z. Bsp. Naturereignisse) sind von der Haftung ausgeschlossen, ebenso Schäden während der An- und Abreise des DJs. Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltung ist die Bereitstellung eines geschützten Bereiches und eine Abstellmöglichkeit für das Equipment sowie entsprechend belastbare Stromanschlüsse (32 Ampere) nach VDE-Richtlinien erstellt und geprüft, ausgestattet in CEE-Norm, maximal 15 m von der Bühne entfernt. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden. Es muss die Möglichkeit eingeräumt werden, rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung das Equipment aufzubauen und einen ungestörten Soundcheck durchzuführen.
5.) Haftung
Wird die beigebrachte Anlage wegen aufeinanderfolgender Veranstaltungen bei einem Vertragspartner untergestellt, haftet der Vertragspartner in Abwesenheit des DJs für jeden einzelnen Gegenstand.
6.) Schadensfall
Sofern der Vertragspartner für etwaige Schäden haftet, hat die Mobildiskothek Musik-Express Beelitz Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert.
7.) Fristen, Vertragsrücktritt
Beiderseits gilt, dass bei Verhinderung der Mobildiskothek Musik-Express Beelitz bzw. bei Ausfall einer vereinbarten Veranstaltung mindestens 4 Wochen zuvor abzusagen ist. Ab einem Auftragswert von über 350,00 € beträgt die Frist 6 Wochen. Speziell für die Silvesterveranstaltung gilt ein Kündigungszeitraum bis zum 30.09. des Jahres. Erfolgt das Engagement für eine Veranstaltung bereits im Lauf der entsprechenden Rücktrittsfrist, kann beiderseitig innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsabschluss vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden, danach gilt eine Kündigung als nicht rechtzeitig. Bei nicht rechtzeitiger Kündigung wird ein üblicher Ausfall- bzw. Verlustsatz in Höhe von 60 % des vereinbarten Honorars, max. jedoch in Höhe von 500,00 € fällig, es sei denn, die Mobildiskothek Musik-Express Beelitz gibt eine geeignete Vertretung bekannt. Zur Silvesterveranstaltung erhöht sich die Maximalgrenze auf 1.000 €, es sei denn, die Mobildiskothek Musik-Express Beelitz gibt eine geeignete Vertretung bekannt. Unabhängig von dieser Fristenregelung gilt eine Vertragsnichterfüllung durch höhere Gewalt als nicht verschuldet und berechtigt somit gegenüber der jeweiligen anderen Vertragspartei nicht zum Schadenersatz.
8.) Genehmigungen, Gebühren
Für die Beantragung von erforderlichen Genehmigungen für die betreffende Veranstaltung ist allein der Veranstalter, d. h. der Vertragspartner zuständig, ebenso für die Entrichtung der notwendigen Gebühren z. Bsp. GEMA. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale und analoge Vervielfältigungen und Tonträger. Bitte informieren Sie sich unter www.gema.de.
9.) Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt sofort nach der jeweiligen Veranstaltung in bar oder wenn vertraglich vereinbart innerhalb von 10 Tagen vom Rechnungsdatum an, per Banküberweisung ohne Abzug. Das Honorargeheimnis ist zu wahren.
10.) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich die Mobildiskothek Musik-Express Beelitz vor, auf den säumigen Betrag Verzugszinsen zu erheben. Die Verzugszinsen richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Diskontsatz. Sämtliche Kosten für Mahnungen, Mahnbescheid und ggf. Vollstreckung werden dem Vertragspartner in voller Höhe in Rechnung gestellt.
11.) Salvatorische Klausel
Stehen ein oder mehrere Punkte der AGB oder einer vertraglichen Regelung im Widerspruch zu geltendem Recht, sind nur die betreffenden Punkte nichtig, die übrigen Klauseln behalten ihre Gültigkeit.
Stand: November 2010
Musik-Express-Beelitz
Jens-Uwe Gimbatschki
14547 Beelitz